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Wann werden die Kosten für eine Kieferbehandlung übernommen?

Dentaloft Team

Das Tragen einer Zahnspange ist längst allgegenwärtig. Viele junge Menschen sehen sich aufgrund einer Zahnfehlstellung damit konfrontiert. Doch auch immer häufiger kann man ältere Menschen antreffen, die sich auch im höheren Alter die Zähne richten lassen möchten. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Zähne noch fest in dem Kiefer verankert sind und die starke Belastung, die das Tragen einer Zahnspange natürlicher Weise mit sich bringt, ertragen. Vielen Menschen stellt sich die Frage wann eine kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse getragen wird und ab welchem Zeitpunkt das Tragen einer Regulierung für die einzelnen Personen kostenpflichtig wird.

Kassen zahlen bis zum 18. Lebensjahr

Die Krankenkassen schreiben vor, dass eine kieferorthopädische Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres finanziell unterstützt wird. 80 % der Kosten werden von der Krankenkasse getragen. Sind mehrere Kinder in kieferorthopädischer Behandlung werden 90 % der Kosten übernommen. Bei einem konsequenten Tragen der Zahnspange und einem erfolgreichen und entsprechend des Behandlungsplanes zeitnahen Abschluss der Behandlung dazu kommen, dass die Kosten komplett übernommen werden. Liegt lediglich eine leichte Zahnfehlstellung vor und ist die Behandlung lediglich aufgrund von ästhetischen Gründen gewünscht, ist die Behandlung meist eine Privatleistung. Gleiches gilt für Kassenpatienten, deren Wünsche, wie etwa Keramikbrackets bei einer festsitzenden Zahnspange, über die Basisbehandlung hinausgehen. Es ist also im Vorhinein zu empfehlen, sich bei der Krankenkasse beraten zu lassen, welche zusätzlichen Leistungen eventuell übernommen werden.

Härtefälle

Hat man das Alter von 18 Jahren beim Beginn der Kieferbehandlung überschritten, muss man damit rechnen, dass die Kosten für diese ohne finanzielle Unterstützung der Krankenkassen getragen werden müssen. Eine Ausnahme stellt allerdings die Notwenigkeit einer kosmetischen Operation im Kieferbereich dar. Hierbei wird zumeist im Vorhinein der Schweregrad der Fehlstellung durch das Anlegen eines Gutachtens festgestellt. Der Krankenkasse wird dann ein Behandlungsplan zugesandt. Sie muss darüber entscheiden, in wie weit die Behandlung einer finanziellen Förderung bedarf. Die Abstufungen erfolgen mit den Formulierungen: die Kostenübernahme erfolgt, eine ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich macht. Mit den Formulierungen „dringend erforderlich macht“ und „unbedingt erforderlich macht“ sind die nächsten Förderstufen erreicht.

Ausnahmen bei den Privatversicherungen

Anders allerdings liegt der Sachverhalt bei Menschen die privat krankenversichert sind. Entsprechend des selbst gewählten Tarifs sind die Bestimmungen stets unterschiedlich. Doch bestehen im Prinzip keine Einschränkungen. Auch die Einschränkung, was das Alter angeht ist bei privaten Krankenversicherungen hinfällig. Welche Leistungen im Rahmen der Förderung liegen, sollte im Vorhinein mit der entsprechenden Krankenkasse abgesprochen werden. Falls Sie Fragen bezüglich der Unterstützung bei kieferorthopädischen Behandlungen haben, beraten wir Sie in unserer Zahnarztpraxis in Frankfurt gern.

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