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Die tatsächlichen Kosten einer Zahnkrone!

Dentaloft Team

Ihr strahlendes Lächeln ist Ihre schönste Visitenkarte! Wenn nun aber eine natürliche Zahnkrone, also der obere, sichtbare Teil eines Zahnes, zerstört ist oder es aus zahnmedizinischer Sicht Gründe gibt, die eine andere Versorgung nicht sinnvoll und nachhaltig erscheinen lassen, sollte über eine künstliche Zahnkrone als Ersatz nachgedacht werden. Welche Kosten dabei auf den Patienten zukommen ist sehr unterschiedlich, weil das von vielen Faktoren abhängig ist. Zahnersatz in Form von Zahnkronen stellt auf jeden Fall eine finanzielle Belastung dar. Trotzdem muss niemand aus finanziellen Gründen auf ein schönes Lächeln und den Erhalt der medizinisch korrekten Kaufunktion verzichten.

Welche Arten von Zahnkronen gibt es und welchen Einfluss hat die individuelle Wahl der Zahnkrone auf die Zahnkronen Kosten?

Welche Art von Krone im individuellen Fall die richtige Wahl ist, hängt vor allem von der Art und der Größe des Zahndefekts ab. Aber auch die Wünsche des Patienten werden natürlich berücksichtigt. Aufgrund der vielen Möglichkeiten können Zahnkronen Kosten stark variieren.
Man unterscheidet zum Beispiel Ersatzkronen, Schutzkronen sowie Verankerungskronen. Bei den Ersatzkronen handelt es sich um die gängige künstliche Zahnkrone, die bei einem großen Zahndefekt verwendet wird, um die natürliche Krone oder Teile der natürlichen Krone des Zahnes zu ersetzen. Die Schutzkronen dienen dem Schutz des Dentins, dass bei einigen Patienten aufgrund von mangelndem Zahnschmelz freiliegt. Die Verankerungskronen dienen der Verankerung von Zahnersatz, z.B. bei den sog. Brücken. Dabei wird der Austausch eines ganzen Zahnes bei gleichzeitiger Nutzung der benachbarten Zähne als Pfeiler vorgenommen.
Eine weitere Einflussgröße bei den entstehenden Zahnkronen Kosten ist die Größe einer Krone. Unter einer Teilkrone versteht man eine Zahnkrone, die lediglich einen Teil des beschädigten Zahns bedeckt. Sie kommt z.B. zum Einsatz, wenn eine Füllung nicht mehr ausreicht, um den beschädigten Zahn zu ergänzen. Eine Vollkrone ersetzt dagegen die gesamte natürliche Zahnkrone. Damit kann die medizinisch wichtige Kaufunktion wiederhergestellt werden.
Auch durch das verwendete Material können die anfallenden Zahnkronen Kosten variieren. Beim Gerüstmaterial für eine Zahnkrone unterscheidet man die Vollgusskronen aus Nicht-Edelmetall (NEM) als kostengünstigste Variante und Standardversorgung, die Vollgusskronen aus goldhaltiger Legierung als Edelmetall-Lösung sowie die Vollkeramikkronen.
Ähnliches gilt bei der Verblendung der Kronen. Es gibt die Versorgung ohne Verblendung (das ist im Backenzahnbereich die Standardleistung der Krankenkassen), die Teilverblendung im Frontzahnbereich (Standardleistung) sowie die Vollverblendung.

Die Zahnkronen Kosten und der Krankenkassen Festzuschuss

Jede Krone ist also eine Maßanfertigung, so dass die Kosten nicht pauschal bestimmt werden können. Die Zahnkronen Kosten sind vielmehr abhängig von der Kronenart, den Materialkosten des Zahnarztes, dem Zahnarzthonorar sowie den Laborkosten. Ihr Zahnarzt stellt vor Behandlungsbeginn einen sog. Heil- und Kostenplan auf. Dieser Plan muss dann vom Patienten der jeweiligen Krankenkasse vorgelegt werden.
Für die Versorgung mit Zahnersatz gibt es das sog. Festzuschusssystem. Dabei ist festgelegt, wie hoch der Zuschuss ist, den die gesetzlichen Krankenkassen zu den tatsächlich anfallenden Kosten für Kronen (gilt auch Brücken und Prothesen) zahlen. Die Krankenkassen übernehmen ab 1. Oktober 2020 den Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Durchschnittskosten für die sogenannte Regelversorgung (eine ausreichende, notwendige und wirtschaftliche Standardtherapie). Patienten können ihren Zahnersatz zwar immer frei wählen, allerdings ändert sich die Höhe des Festzuschusses nicht. Den Eigenanteil für ihren Zahnersatz müssen sie selbst tragen. Das ist die Differenz zwischen den Gesamtkosten der Zahnbehandlung und dem Festzuschuss der Kasse.
Dieser Zuschuss erhöht sich, wenn ein Patient die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen hat und sich dies durch die Zahnarzt-Praxis bestätigen lässt. Wurden die Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf Jahren regelmäßig vorgenommen, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Nach insgesamt zehn Jahren profitiert der Versicherte von einem auf 75 Prozent erhöhten Festzuschuss.

Der Patienten-Eigenanteil für die anfallenden Zahnkronen Kosten.

Hier ein paar Beispielzahlen für den möglichen Patienten-Eigenanteil für die anfallende Zahnkronen Kosten:
• Vollgusskrone aus einer Legierung von Nicht-Edelmetallen (NEM), unverblendet: 300 bis 500 €
• Vollgusskrone aus Gold: 500 bis 700 €
• Vollgusskrone mit einer Teilverblendung: 400 bis 600 €
• Teilkeramikkrone: 400 bis 600€
• Vollkeramikkrone: 700 bis 1.000 €
Eine Krone im Frontzahnbereich ist z.B. dann eine Standardleistung der Krankenkasse, wenn das Kronengerüst kein Edelmetall enthält und die keramische Verblendung ausschließlich im Sichtbereich erfolgt. Zahnkronen für die Backenzähne werden im Rahmen der bezuschussten Regelversorgung durch einen jeweiligen Festzuschuss aus Nichtedelmetall (NEM) gefertigt und bleiben unverblendet. Jede erbrachte Leistung, die außerhalb dieser Regelversorgung erfolgt, wird als Privatleistung verrechnet. Privatleistungen werden von den Krankenkassen nicht bezuschusst.

Die Zahnkronen Kosten und der mögliche Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Rahmen einer Härtefallregelung.

Generell kann man also sagen, dass der Eigenanteil für Zahnkronen zwischen 300 und 1.000 Euro variiert.
Eine Ausnahme gibt es für Geringverdiener durch die sogenannte Härtefallregelung: Wer wenig verdient, kann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme von bis zu 100 Prozent der Kosten einer Regelversorgung stellen. Sind die entsprechenden Härtefall-Kriterien erfüllt, entstehen dem Versicherten für die Versorgung mit medizinisch notwendigen Leistungen dann geringere oder keine Kosten. Der sonst übliche Eigenanteil reduziert sich erheblich oder entfällt komplett. Von der Härtefallregelung profitieren z.B. Alleinstehende, deren monatliches Bruttoeinkommen die Härtefall-Obergrenze nicht übersteigt, Versicherte, die mit einem Angehörigen zusammenleben und deren Brutto-Familieneinkommen die Härtefall-Obergrenze nicht übersteigt. Studenten, die Leistungen nach dem BAföG erhalten, Sozialhilfeempfänger, Hartz-IV-Empfänger, Empfänger von Kriegsopferfürsorge, Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Versicherte, die in einem Heim leben und deren Kosten dafür von einem Sozialhilfeträger oder der Kriegsopferfürsorge übernommen werden.
Sollte das monatliche Bruttoeinkommen die angegebenen Grenzwerte nur geringfügig überschreiten, ist auch ein erhöhter Festzuschuss möglich. Dabei gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung. Die Höhe der zusätzlichen Kostenentlastung richtet sich dann nach der individuellen Belastungsgrenze. Versicherte, die von der Zuzahlung für Arznei- und Heilmittel befreit sind, gelten nicht automatisch auch bei den Kosten zum Zahnersatz als Härtefall. Vielmehr muss dies gesondert beantragt werden.
In unserer Praxis beraten wir Sie individuell, um gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Das Team von dentaloft steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.

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